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   FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98   

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FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98 (https://dejure.org/2001,12260)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2001 - 6 K 2704/98 (https://dejure.org/2001,12260)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2001 - 6 K 2704/98 (https://dejure.org/2001,12260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 2 Abs. 1; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft kein Unternehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigentümer eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft kein Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unternehmereigenschaft von Eigentümern eines Hotelappartements bei Überlassung an eine Vermietergemeinschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Maßgebend ist hierbei die zugrundeliegende zivilrechtliche Vereinbarung (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1994 V R 39/92, BStBl II 1994, 538 ; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458 m. w. N. zur Rechtsprechung).

    So soll trotz Vorliegen von Abschlagszahlungen mit anschließendem jährlichen Ausgleich oder trotz der Vereinbarung eines festen "Vorabgewinns" dann ein Leistungsaustausch zu bejahen sein, wenn im konkreten Fall ein Entgelt für das Zurverfügungstellen eines Ferienhauses bzw. eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Nutzung durch die Gesellschaft entrichtet wird (BFH-Urteile, BFHE 191, 458 ; vom 17. März 1994 V R 39/92, BStBl II 1994, 538 ).

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Leistungskommission (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235; vom 25. Mai 2000, a. a. O.) sind nach Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie Steuerpflichtige, die bei der Erbringung von Dienstleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung Dritter tätig werden, so zu behandeln, als ob sie diese Dienstleistungen selbst erhalten oder erbracht hätten.

    Bei richtlinienkonformer Auslegung der §§ 3 und Abs. 3 Abs. 11 UStG (vgl. hierzu Anmerkung - FK - zum BFH-Urteil vom 25. Mai 2000 V R 66/99, DStR 2000, 1348) sind die für die besorgte Leistung geltenden Vorschriften auf die Besorgungsleistungen entsprechend anzuwenden.

  • BFH, 16.05.2002 - V R 4/01

    Überlassung von Teileigentum an eine Gemeinschaft zur Vermietung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Zur Begründung verweise er auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 8. November 2000 (6 K 843/2000, EFG 2001, 238; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim BFH: V R 4/01) sowie den Beschluss des BFH vom 10. Juni 1999 im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (V B 43/99, BFH/NV 1999, 1646 ), welche den Rechtsstreit eines weiteren Anlegers betroffen hätten.

    Der Senat läßt die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zu, da hinsichtlich des gleichen Sachverhaltes bereits ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist (Az.: V R 4/01).

  • EuGH, 08.06.2000 - C-98/98

    Midland Bank

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und hierfür erhaltenem Gegenwert, wobei das Entgelt den tatsächlichen Gegenwert für die erbrachte Dienstleistung bilden muss (vgl. EuGH, Urteile vom 3. März 1994 C 16/93, NJW 1994, 1941 ; vom 8. Juni 2000 C 98/98, UR 2000, 342).

    Dieser hat betont, dass ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem bestimmten Eingangsumsatz und Umsätzen der nachfolgenden Stufe bestehen muss, damit der Steuerpflichtige zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und der Umfang dieses Rechtes bestimmt werden kann (EuGH vom 8. Juni 2000 C 98/98, a. a. O., m. w. N. zur Rspr.).

  • BFH, 17.03.1994 - V R 39/92

    Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid - Verfahrensrecht -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Maßgebend ist hierbei die zugrundeliegende zivilrechtliche Vereinbarung (st. Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 17. März 1994 V R 39/92, BStBl II 1994, 538 ; vom 25. Mai 2000 V R 66/99, BFHE 191, 458 m. w. N. zur Rechtsprechung).

    So soll trotz Vorliegen von Abschlagszahlungen mit anschließendem jährlichen Ausgleich oder trotz der Vereinbarung eines festen "Vorabgewinns" dann ein Leistungsaustausch zu bejahen sein, wenn im konkreten Fall ein Entgelt für das Zurverfügungstellen eines Ferienhauses bzw. eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zur Nutzung durch die Gesellschaft entrichtet wird (BFH-Urteile, BFHE 191, 458 ; vom 17. März 1994 V R 39/92, BStBl II 1994, 538 ).

  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 842/00

    Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Gemeinschafterbeitrag und entgeltlichem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Zur Begründung verweise er auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 8. November 2000 (6 K 843/2000, EFG 2001, 238; Aktenzeichen des Revisionsverfahrens beim BFH: V R 4/01) sowie den Beschluss des BFH vom 10. Juni 1999 im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (V B 43/99, BFH/NV 1999, 1646 ), welche den Rechtsstreit eines weiteren Anlegers betroffen hätten.

    Auch scheidet die Annahme einer bloßen Innengesellschaft wegen der Betätigung der Vermietergemeinschaft nach außen aus (ebenso BFH, BFH/NV 1999, 1656; Hessisches FG, EFG 2001, 238 unter 2. a bis d der Gründe).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Auch der EuGH geht davon aus, dass die den Vorsteuerabzug begehrende Person erst Unternehmer sein muss, bevor sie als "Steuerpflichtiger, der als solcher handelt", das Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer hat (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 1998 C 37/95, UR 1998, 149).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Dies gilt auch für Leistungsbezüge, die z. B. wegen Fehlmaßnahmen in keine Ausgangsumsätze einmünden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 22. März 2001 V R 46/00, DStRE 2001, 774, m. w. N. zur Rspr. des BFH und des EuGH).
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Dies folgt aus der Tatsache, dass sie entgegen den für die Geschäftsbesorgung und für das Kommissionsgeschäft geltenden Vorschriften gegenüber den Klägern nicht zur Herausgabe der aus der Vermietung der Teleigentumseinheiten erlangten Einnahmen verpflichtet war, sondern die Kläger - wie auch die anderen Mitglieder der Vermietergemeinschaft - gem. § 3 Nr. 2 d GemO lediglich am Ergebnis der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in Form der Beteiligung am Gewinn oder Verlust partizipierten (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2001, 5 K 4506/95 U, DStRE 2001, 712).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Dies erfordert einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen erbrachter Leistung und hierfür erhaltenem Gegenwert, wobei das Entgelt den tatsächlichen Gegenwert für die erbrachte Dienstleistung bilden muss (vgl. EuGH, Urteile vom 3. März 1994 C 16/93, NJW 1994, 1941 ; vom 8. Juni 2000 C 98/98, UR 2000, 342).
  • BGH, 16.11.1981 - II ZR 213/80

    Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis in einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 2704/98
    Entsprechendes hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit dem Neueintritt von Gesellschaftern in eine Publikumspersonengesellschaft für möglich gehalten (BGH-Urteil vom 16. November 1981 II ZR 213/80, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1982, 877).
  • EuGH, 27.01.2000 - C-23/98

    Heerma

  • BFH, 25.03.1993 - V R 42/89

    Unternehmereigenschaft bei Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums durch

  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

  • BFH, 23.03.1990 - III R 63/87

    Schallschutzvorrichtungen können ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sein

  • BFH, 07.03.1996 - V R 29/93

    Pkw-Überlassung durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft

  • BFH, 10.06.1999 - V B 43/99

    Vorsteuerabzug; zur Vermietung überlassene Hotelappartements

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